Neugestaltung

Neugestaltung

Der Hafen Wyk auf Föhr ist strukturellen Veränderungen und daraus resultierenden räumlichen Konsequenzen betroffen, denen moderne Häfen seit einigen Jahren unterliegen.

Die geplante Neuregelung der Verkehrslenkung im Fährhafen soll für ankommende Gäste eine stressfreie Ankunft und Abfahrt vom Festland auf die Insel und umgekehrt bedeuten. Das Image des Hafens, der Reedereien und der gesamten Insel soll deutlich gesteigert werden, wenn der Eingang zu der Insel mit einer übersichtlichen Verkehrslenkung einladend wirkt. Die geplanten Maßnahmen bedeuten eine Vervollständigung der infrastrukturellen Angebote und werden im Sinne des Tourismus und seiner Besucher sowie der Bevölkerung der Insel Föhr getroffen.
Der Neubau eines Seiteneinstieges im Fährhafen Wyk auf Föhr soll parallel zum Fähranleger III eine behindertengerechte feste Rampe aus Betonfertigteilen erhalten, um dann schließlich über ein Hubportal mit einer Klappgangway auf das Schiff zu gelangen. Die gesamte Anlage soll überdacht werden. Es ist vorgesehen, die Abfertigung der Fahrgäste bereits vor Betreten der Rampenanlage abzuwickeln. Die Anlage ist ferner so konstruiert, dass die zusteigenden Passagiere bereits auf der Rampe warten können, während die mit dem Schiff ankommenden Personen die Fähre verlassen. Hierdurch können Wartezeiten durch die weiten Wege vermieden werden. Der größte Vorteil liegt jedoch in der Tatsache, dass ein gleichzeitiges Be- und Entladen möglich ist.

Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten wird im Hafen Wyk auf Föhr durch den Bau eines Seiteneinstieges eine grundlegende Überplanung des gesamten Fährhafens notwendig, um der neuen Anforderung gerecht zu werden. Hier sind insbesondere der Fluss des Fußgänger- und Radfahrerverkehrs sowie die Situation für die Abholer mit Kraftfahrzeugen zu nennen.

Die Maßnahme wurde im Rahmen des Zukunftsprogramms Wirtschaft (2007-2013) aus GRW-Mitteln nach Maßgabe der „Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von kommunalen Hafenbaumaßnahmen“ gefördert.
Die Förderung aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GA) erfolgt mit dem Ziel der Errichtung oder des Ausbaus von Verkehrsverbindungen zur Anbindung von Gewerbebetrieben oder Gewerbegebieten an das Überregionale Verkehrsnetz.

Das Land Schleswig-Holstein gewährt die Zuwendung nach den Regelungen der Europäischen Kommission für Förderungen aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) im Rahmen der Auswahl- und Fördergrundsätze für das Zukunftsprogramm Wirtschaft.

Lesen Sie hierzu auch die Berichte im "Insel-Boten" vom 13.2.2009 und 17.5.2010